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Polizei NRW Kreis Viersen

Ausstellungsort

Turnhalle | Stand 64

Der Staat hat die Aufgabe, die Innere Sicherheit zu gewährleisten. Dafür ist in erster Linie die Polizei verantwortlich. Die Arbeit der Polizei NRW ist sehr vielseitig und steht auch immer im Blickpunkt von Öffentlichkeit und Medien. Die Abwehr von Gefahren, die Bewältigung großer Einsatzlagen, die Überwachung des Straßenverkehrs und die Strafverfolgung sind polizeiliche Aufgaben. Diesen Aufgaben stellt sich die Polizei NRW zu Land, zu Wasser und in der Luft. Rund 50.000 Menschen arbeiten täglich für die Sicherheit in NRW.

DEINE VORAUSSETZUNGEN

  • Erfolgreich abgeschlossenes Auswahlverfahren
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (1.) (Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis unten)
  • Du hast zum Einstellungstermin (1. September) das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), einen gleichwertigen Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß BBHZVO (2.)
  • Sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss, darin eine altersabhängige Ausdauerübung. Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/ Geländelauf, Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf. Der Nachweis darf zum 01.07. des Einstellungs- jahres nicht älter als 24 Monate sein.
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Deutsches Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss. Die Nachweise der Schwimmfähigkeit dürfen zum 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein<./li>
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Bis zum 01.05. des Folgejahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und größer als 27,5
  • Mindestgröße Frauen und Männer: 163cm
  • Tauglichkeit für den Polizeidienst aus polizeiärztlicher Sicht (4.)
  • Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
  • Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen

Spannende und verantwortungsvolle Tätigkeiten – Nach Deinem Studium und der Erstverwendung stehen Dir viele Wege offen. Du hast vielfältige Verwendungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten.

Gutes Geld – Während des Studiums erhältst Du monatlich ab 1.300 € (netto). Nach dem Studium beträgt Dein Anfangsgehalt ca. 3.000 € (brutto, inkl. Zulagen). Deine Übernahme nach der Ausbildung ist garantiert. Deine Krankheitskosten werden übernommen – und später erhältst Du eine Pension.

Sicherer Arbeitsplatz – Nach drei Jahren Dienstzeit wirst Du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Du durchläufst die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes.

Gleichberechtigung– Frauen und Männer sind auf allen Hierarchieebenen chancengleich eingebunden. Es gibt keine Besoldungsunterschiede.

Keine Diskriminierung – Bei uns arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen.

Sportförderung – Bist Du in einem Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Nachwuchs-, alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader einer olympischen Disziplin? Dann kann Deine Ausbildung individuell auf Deine Trainings- und Wettkampftermine angepasst und auf fünf Jahre verlängert werden.

In einem Bachelor-Studiengag wirst du zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar ausgebildet. In Theorie, Training und Praxis wirst du bestens auf deinen Beruf vorbereitet.
Schon während des Studiums durchläufst du unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst und im Kriminalkommissariat. Nach dem Studium startest du in einer Kreispolizeibehörde und wirst grundsätzlich zunächst mehrere Jahre im Streifendienst eingesetzt. Nach ersten Erfahrungen kannst du dich im vielfältigen Spektrum der Polizei entwickeln.

Polizei NRW
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Viersen
Marcel Lemke

Lindenstraße 50
41747 Viersen

02162 377 4221
personalwerbung.viersen@polizei.nrw.de

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