Messe-Anmeldung

Zum Berufsinfotag (BIT) am 23. September 2026

An der Robert-Schuman Europaschule, Kantstr. 2-6, 47877 Willich

🕒 8:30 – 14:00 Uhr

Wichtig für Aussteller: Anmeldeschluss: 19. Juni 2026

1. Aussteller

2. Ansprechpartner

3. Buchung der Standfläche

Informationen zur Standfläche

Die Teilnahme ist für Sie als Aussteller vollständig kostenfrei.

Wir stellen Ihnen eine Grundfläche von ca. 6 m² (3m x 2m) als Leerfläche zur Verfügung. Folgende Leistungen sind bereits inklusive:

📍
6 m² Standfläche
In den Räumen der Schule
🪑
Mobiliar
1 Schultisch & 2 Stühle
🌐
WLAN
Kostenloser Internetzugang
🔌
Stromanschluss
In direkter Nähe vorhanden
💻
Online-Profil
Präsenz auf bit-willich.de
Full Catering
Kaffee, Tee, Wasser & Brötchen

Hinweis: Eigene Messestände und Roll-Ups können innerhalb der 6 m² Fläche flexibel platziert werden.

4. Ausbildungsangebot

5. Ihr Highlight am BIT (Messe-Aktion)

6. Kontaktdaten & Datenschutzhinweis

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Stadt Willich · ZB/15 Wirtschaftsförderung · Gründerzentrum · Gießerallee 19 · 47877 Willich
Silke Beckers
Telefon: 02156 949 – 283
E-Mail: silke.beckers@stadt-willich.de

7. Wichtiger Hinweis

Wir behalten uns vor, Ihnen die entstandenen Kosten zur Profilseite und die Änderungen am Lageplan bei einer kurzfristigen Absage (kürzer als 4 Wochen) am BIT 202 durch unsere Agentur in Rechnung zu stellen!

8. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Datenschutz & Veröffentlichung

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des „BIT“ verarbeitet. Die ausführlichen datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO finden Sie auf den Seiten 6-7 der Ausstellerunterlagen.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass:

  • die oben genannten Daten durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Willich verarbeitet werden dürfen.
  • Daten und bereitgestellte Bilddateien (Logo, Fotos) auf bit-willich.de sowie in den zugehörigen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden dürfen.
  • das Unternehmen über alle notwendigen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt.

Unterschrift*

Keine Unterschrift vorhanden
Unterschreiben
Datum April 22, 2026
Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur wirksam mit Unterschrift ist. Diese Seite ist folglich ggf. auszudrucken, (zu stempeln) und dann eingescannt an uns zurückzusenden.

9. Informationspflichten bei einer Direkterhebung beim Betroffenen Art. 13 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Anmeldung als Aussteller für den Berufsinfotag der Stadt Willich am 23. September 2026.

2. Namen und Kontaktdaten des datenschutzrechtlich Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Stadt Willich | Wirtschaftsförderung
Gießerallee 19, 47877 Willich
Telefon: 02156 949 – 283
E-Mail: wirtschaft@stadt-willich.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Willich | Datenschutzbeauftragte
Hauptstraße 6, 47877 Willich
Telefon: 02156 949 – 226
E-Mail: datenschutz@stadt-willich.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden verarbeitet, um:

  • Sie als Aussteller der Messe über organisatorische Details und weitere Planungsschritte des BIT 2026 betreffend zu informieren.
  • Sie als Aussteller des BIT 2026 über das Anmeldeverfahren für den nächsten BIT 2027 zu informieren.
  • Die Messe mit Ihnen als Aussteller öffentlich zu bewerben. Dies geschieht über die Homepage bit-willich.de & stadt-willich.de sowie ggf. über Pressemitteilungen der Stadt Willich.
  • Sofern Sie eine freiwillige Spende leisten, werden Ihre Daten zur Rechnungsstellung verarbeitet.

Folgende Daten werden verarbeitet: Firmenname, Firmenanschrift, Homepage-Adresse, Rechnungsadresse, Ansprechpartner mit Name, Vorname, Telefon-Nr., E-Mail, Firmenlogo und ein zur Verfügung gestelltes Imagebild, sowie gelieferter Text zur Profilseite.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorie vom Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Innerhalb der Stadt Willich:

  • Den Geschäftsbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit für die Bewerbung der Messe über die Stadt Willich und die Pressearbeit.
  • Das Veranstaltungsmanagement der Wirtschaftsförderung für die Versendung von Informationen und organisatorischen Details der Messe.
  • Die Finanzbuchhaltung zur möglichen Zahlungsabwicklung.

Außerhalb der Stadt Willich:

  • Eine externe Werbeagentur für die Gestaltung und Umsetzung der digitalen Profilseiten.
  • An die Redaktion der Zeitschrift „WIR“ (Magazin der Wirtschaftsförderung der Stadt Willich) zur Berichterstattung des BIT 2026.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bis zum 30.04.2027 gespeichert.

7. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Willich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 38 42 40

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Stadt Willich benötigt Ihre Daten, um die Anmeldung als Aussteller zu verarbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Anmeldung als Aussteller nicht verarbeitet werden. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Die Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen.

10. Vereinbarung

Zwischen

1. der Stadt Willich, vertr. d. d. Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung (ZB 15),
dieser vertr. d. Birgit von Billerbeck,
Gießerallee 19, 47877 Willich,
Veranstalter

und

der/ dem [field id="id_firma"],
vertr. d. [field id="id_vorname"] [field id="id_nachname"],
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— AusstellerIn —

Präambel

1.1. Die Stadt Willich veranstaltet am Mittwoch, den 23. September 2026 von 8:30 bis 14 Uhr an der Robert-Schuman-Europaschule (RSE), Kantstr. 2-6, 47877 Willich den Berufsinformationstag (BIT).
1.2. Damit sich Besucher über die aktuellen Ausbildungs- & Studienangebote informieren können, soll den Ausstellern die Möglichkeit geboten werden, ihre Gewerke/ Dienstleistungen/ Studiengänge zu präsentieren.
1.3. Mit diesem Vertrag soll eine Vereinbarung hinsichtlich der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht getroffen werden.

§ 1 Haftung und Verkehrssicherungspflicht

2.1. Die Stadt überlässt den Ausstellern am BIT eine noch auszuweisende Standfläche auf dem Schulgelände der RSE in Willich. Die Standzuteilung wird schriftlich mitgeteilt, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer. Beanstandungen, insbesondere über Form und Größe des Standes, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
2.2. Der/die AusstellerIn übernimmt die den Veranstaltern obliegende Verkehrssicherungspflicht für diese Standfläche. Ist er/sie dazu nicht selbst in der Lage, hat sie sich der Hilfe eines Fachkundigen zu bedienen.
2.3. Der/die AusstellerIn haftet für alle Schäden, die den Veranstaltern an der überlassenen Standfläche durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.
2.4. Der/die AusstellerIn stellt die Veranstalter von etwaigen Haftungsansprüchen ihrer Bediensteten, Mitgliedern oder Beauftragten, der Besucher und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fläche stehen, soweit der Schaden nicht von den Veranstaltern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2.5. Der/Die AusstellerIn verzichtet seiner-/ ihrerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Veranstalter, soweit der Schaden nicht von den Veranstaltern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2.6. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der/die AusstellerIn auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Veranstalter und deren Bediensteten oder Beauftragten, soweit der Schaden nicht von den Veranstaltern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2.7. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen auf vorsätzlich oder grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten oder Beauftragten beruhen.
2.8. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die von der/die AusstellerIn, seinen Mitarbeitern, Mitgliedern, Beauftragten oder von Besuchern der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
2.9. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Der Ansprechpartner für die Veranstalterin ist derjenige, der aus der Anmeldung als Aussteller mit vollständiger Anschrift hervorgeht.

§ 2 Zusicherung und Nachweis

3.1. Der/die AusstellerIn versichert hiermit, über eine Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe zu verfügen.
3.2. Der/die AusstellerIn verpflichtet sich auf Nachfrage einen Nachweis über seine/ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.

§ 3 Salvatorische Klausel

4.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang stehen und deshalb rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass die Vertragsparteien bei Kenntnis der Rechtsunwirksamkeit der jeweiligen Bestimmungen den Vertrag nicht abgeschlossen hätten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, rechtsunwirksame Regelungen durch rechtwirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn des Vertrages entsprechen.

§ 4 Gerichtsstand

5.1. Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile Krefeld.
5.2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Unterschrift AusstellerIn*

Keine Unterschrift vorhanden
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Datum April 22, 2026
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